Wichtige Mitteilung für Briefwählerinnen und Briefwähler zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestags statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schrecksbach haben, neben dem klassischen Aufsuchen des entsprechenden Wahllokals am Wahlsonntag, die Möglichkeit, an der Bundestagswahl per Briefwahl teilzunehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 23.11.2024 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Schrecksbach gemeldet sind. Weiterhin wird Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltermin eine Wahlbenachrichtigung postalisch zugestellt. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie können Sie an der Briefwahl teilnehmen?
1. Internet (Online Wahlscheinantrag)
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Homepage der Gemeinde Schrecksbach in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 18. Februar 2025 freigeschaltet.
Eine Online-Beantragung nach dem 18.02.2024 ist nicht mehr möglich, da andernfalls die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post nicht mehr sichergestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar 2025 zugestellt werden können, da die Stimmzettel erst dann vorliegen werden.
2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten an der Gemeindeverwaltung einwerfen. Bitte denken Sie hierbei daran, die Wahlbenachrichtigung umseitig auszufüllen und zu unterschreiben!
3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Wahlbekanntmachung.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
4. Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Zudem können Sie die Wahl nach Aushändigung der Unterlagen unmittelbar in unserer Wahlkabine durchführen.
Letzte reguläre Briefwahlmöglichkeit in der Gemeindeverwaltung ist am Freitag, den 21.02.2025 von 08.00 bis 15.00 Uhr. Sofern Sie Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt haben und Ihnen diese bis Freitag 21.02.25 nicht zugegangen sind, können Sie sich am Samstag, den 22.02.25 09.00 Uhr noch bis 12.00 Uhr im Wahlamt zur Anforderung von Ersatzunterlagen melden. Ist Ihnen der Besuch des Wahllokals am Wahlsonntag aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung nicht möglich, können Sie an diesem Tag noch bis spätestens 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt
Gemeinde Schrecksbach, Immichenhainer Straße 1, 34637 Schrecksbach
Telefonnummer: 06698 / 9600-12, Faxnummer: 06698/9600 – 20
E-Mail: gemeinde@schrecksbach.de